AGB
§1 Kursangebote der HebammenPraxis am Stadtpark
Unsere Kurse finden pünktlich zu den geplanten Terminen und Zeiten statt.
Die HebammenPraxis am Stadtpark behält sich das Recht vor, soweit keine besonderen Vereinbarungen mit dem Auftragsgeber erfolgt ist, den Kurs bis zu einer Woche vor dem eigentlichen Kursbeginn abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
§2 Kursort
Die HebammenPraxis am Stadtpark behält sich vor den Ort des Kurses in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.
§3 Zahlung der Kursgebühren
Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses.
§4 Anmeldung zu Kursen
Eine Anmeldung zu Kursen erfolgt
- über die Internet- Anmeldedatenbank
- über ein telefonisches Gespräch
§ 5 Bestätigung der Kursplatzreservierung
Die Bestätigung des Kursplatzes erfolgt per e-mail
§ 6 Rückerstattung von Kursgebühren
- (1) Tritt der Kunde bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn vor seiner Anmeldung zurück, wird ihm der volle Ertrag erstattet. Bei Widerruf bis drei Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Kursgebühren zu entrichten, wenn der Kursplatz nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf zahlt der Kunde die volle Kursgebühr, auch wenn am Kurs nicht teilgenommen wurde.
- (2) Für eine Abwesenheit an Kursen, ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung, kann eine Ausfallgebühr in Höhe des gültigen Kaufpreises erhoben werden.
- (3) Die Ausfallgebühr richtet sich an die Person, welche die Anmeldung für sich oder andere Personen durchgeführt hat.
§ 7 Teilnahme am Kurs ohne Anmeldung
- (1) Ein Anspruch auf einen Kursplatz ohne schriftliche Anmeldung besteht nicht.
- (2) Die Kursleitung kann vor Ort entscheiden, ob eine Teilnahme ohne Anmeldung bei freien Kursplätzen möglich ist.
§ 8 Haftung für Privateigentum von Kursteilnehmern
Für (Wert-) Gegenstände und Garderobe übernimmt die HebammenPraxis am Stadtpark keine Haftung.
§9 Eigentumsbeschädigung von Kursteilnehmerin
- (1) Die HebammenPraxis am Stadtpark übernimmt keine Haftung, wenn Privateigentum (z.B. Brillen, Handys) während einer Übung beschädigt wird.
- (2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 10 Gesundheitsbeschädigung
- (1) Die HebammenPraxis am Stadtparkübernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, es sei denn es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
§ 11 Reklamation einer Dienstleistung
Sollte eine Leistung der HebammenPraxis am Stadtpark als mangelhaft empfunden werden, kann eine schriftliche Reklamation binnen einer Woche nach Kursende bei dem Praxisteam erfolgen.